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Benjamin Franklin

Samstag, Februar 24, 2007

Microwave-Warfare vs. Passiv-Rauchen

Udo Vetter (lawblog) bemerkte erstaunt, dass er nun auch in Düsseldorfer U-Bahn-Tunneln sein Handy benutzen kann.

Always on the wire !! "Ach Ne.", dachte ich. Als langjähriger Bewohner der Spree-Metropole war ich die flächendeckende Mobilfunk Komplettversorgung (D1, D2, e-plus, O²) im Berliner U-Bahnsystem schon seit sieben Jahren gewohnt. Ein Feature, das von Konsum-Freggels auch sehnsüchtig nachgefragt wird, und im Falle eines Wegzugs aus der Stadt offenbar auch schmerzlich vermißt wird (wie sich u.a. hier zeigt!).

Ist doch schon erstaunlich wie schnell und bereitwillig sich die Menschenkinder hier abhängig gemacht haben. Wer dagegen etwas kritisch anmerkt, hat erfahrungsgemäß einen schlechten Stand. Manche technische Entwicklungen sind den Deutschen quasi heilig, Kritik wird da als Sakrileg empfunden. Neben Funknetzabdeckung sind da Autobahnen ohne Tempolimit, StandBy-Funktionen des HomeEntertainment, werbefinanziertes Privatfernsehen und Kopfschmerztabletten bloß einige Beispiele.

Dass es sich auch bei der Handynutzung in der Öffentlichkeit ebenso um FVV (fremdverletzendes Verhalten) handelt, wie dies nun gerade besonders lautstark Rauchern in der Öffentlichkeit vorgeworfen wird (zum Glück schützt Niedersachsen mein Recht auf die verrauchte Eckkneipe), machen sich wenige klar. Ist mir ja noch nie passiert, dass mich jemand gefragt hat: "Haben sie etwas dagegen, wenn ich in ihrer Gegenwart mein Handy eingeschaltet lasse." Der Vorwurf der Ex-Freundin "Wieso hast du dein Handy die ganze Zeit ausgeschaltet?" wiederfährt einem jedoch ständig.

Ne, klar: Das mit dem Elektro-Smog ist ja noch gar nicht wissenschafftlich bewiesen. Lt. Philipp Morris ist Rauchen auch nicht schädlich, lt. RTL macht Fernsehen nicht dumm und lt. Tour de France sind die Fahrer nicht gedoped. Haleluja !! Tja, kommt halt immer darauf an wen man fragt. Diese Kollegen sehen das anders, und nebenbei viel radikaler als ich.

Es zeigt sich jedoch auch, dass es mit dem Handy in Bussen und Bahnen nicht egal ist. Das es sich, wie in diesem Artikel beschrieben, um die erste Studie in Deutschland handelt, hätte ich allerdings selbst nicht erwartet. Schließlich sind die Wirkungen der EM-Felder doch so gut erforscht.

Doch welche Chancen ich nun zivilrechtlich habe, von dem einen oder anderen Handynauten auch mal eine Taschengeldaufbesserung von 1.000 € Schmerzensgeld einzuklagen, kann mir vielleicht Udo Vetter beantworten.

Bis dahin kann ich nur sagen: "Geht mir aus dem Feld !"

Your Evolution

"Und schreibt mal wieder ne Karte!" ;-)

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