Sowas hätte ich mir ja gerne öfter angehört.
& warum hab ich eigentlich nicht an der Uni Frankfurt studiert ?!
Weil ... als ich dort war, die Sozialwissenschaften auch bloß noch den opportunistischen Einheitsbrei von Weber und Popper anboten, während Adorno und Horkheimer gerade noch in einer Fußnote auftauchten und das Präsidium das letzte studentische Café am FB Sozilogie gerade dicht machte.
...oO( Hätte ich meinen Espresso mal bei den Juristen getrunken )
Prof. Peter-Alexis Albrecht - Strafrechtler an der Uni Frankfurt:
Wer hat eigentlich diese ganzen Programmfehler in das neue Open Office eingebaut.
Habt ihr in Open Writer 3 schon mal die deutsche Rechtschreibprüfung eingeschaltet ?
Diese Rechtschreibprüfung kennt zum Beispiel auch den Begriff 'Gestaltungsfreirum' *g
Was soll das sein. Ist das vielleicht das, was sie in der SPD-Fraktion erstmal vor der Sitzung an alle ausschenken und gemeinsam trinken ...oO( ?? ) ;-)
... und endlich merkt auch das ARD Staats-Fernsehen: da tut sich was in der Bevölkerung.
Trotzdem sollte das Werben für weitere Mitzeichner jetzt nicht nachlassen. Umso mehr Menschen die Petition auch jetzt noch unterzeichnen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch zunehmend Politiker und Journalisten begreifen, dass so mit der Gewaltenteilung und unseren Grundrechten nicht umgegangen werden kann.
In der Radiosendung wurde mehrmal das Bild der Salami-Scheibchen-Taktik bemüht, mit der die Bürger nach und nach zuerst mit Online-Hausdurchsuchungen bei Terroristen, dann mit Vorratsdatenspeicherung und nun der Einführung von Internetzensur im Kampf gegen Kinderpornographie, immer mehr an den Ausbau von Überwachungsstaats-Elementen gewöhnt werden.
Es ist schon alt. Aber ich finde, das Bild vom 'Frosch im Wasserglas' hier nach wie vor noch besser geeignet, um den schleichenden Prozess, bei dem zum Schluss Meinungs- und Publikationsfreiheit auf der Strecke bleiben, zu veranschaulichen.
Klage gegen Studiengebühren gescheitert Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage vor Studenten der Universität Paderborn ab. Diese wollten die Gebühren in einem Musterprozess kippen.
Leipzig - Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es damit wies eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten. Das nordrhein- westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN- Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter.
Ob der Journalist wohl seinen Bachelor geschafft hat ...oO( ?? )
2007 bekam Hartmut Mehdorn laut Bahn-Geschäftsbericht ein Jahresgehalt von 2,98 Millionen Euro. 2008 waren es trotz Wirtschaftskrise noch 1,94 Millionen.
Doch 4,92 Millionen Euro in zwei Jahren scheint keine Summe zu sein, mit der ein Ex-Bahnchef gemütlich leben könnte.
Er will mehr!
'Der scheidende Bahnchef Hartmut Mehdorn pocht offenbar weiter auf eine Erfüllung seines Vertrages mit der Deutschen Bahn. "Ich will keine Abfindung", sagte Mehdorn gegenüber der "Bild"-Zeitung. "Ich habe einen Vertrag mit der Bahn und der muss erfüllt werden. Nicht mehr und nicht weniger." Mehdorns Vertrag hat eine Laufzeit bis Mai 2011.
Einem Pressebericht zufolge wollte die Deutsche Bahn alle Ansprüche Mehdorns aus seinem Vertrag mit einem Millionbetrag abgelten. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, die Bahn wolle insgesamt 4,9 Millionen Euro an Mehdorn zahlen.'
Es muss einem doch vollkommen schleierhaft bleiben, warum diese Ex-Manager selbst für Total-Versagen noch solche Summen kassieren können.
Doch offenbar gibt es hier eklatante Gesetzeslücken im Betriebsrecht:
Der Gesetzgeber sollte vor dem Hintergrund der unbefriedigen Besserstellung von Vorständen Möglichkeiten schaffen, auch bei Vorstandsmitgliedern eine ordentliche Kündbarkeit für verhaltens- oder verantwortungsbedingtes Versagen vorzusehen. Bei Arbeitnehmern stellt die Tatsache, dass das vertragswidrige Verhalten das Ansehen des Unternehmen ins der Öffentlichkeit schadet, einen Kündigungsgrund dar. Das muss erst recht für einen Vorstand gelten, der bekanntlich in einer besonderen Verantwortung steht.
Wenn eine Studentin, die als Kellnerin in einem Biergarten arbeitet, ein Service zerschlägt, wird ihr das - wie selbstverständlich - vom Lohn abgezogen. Warum sollte der einfache Gebrauch des Verursacherprinzips also nicht auch bei dem Bahn-Manager angewandt werden.
Meiner Meinung nach sollte Mehdorn keine Abfindung erhalten, sondern Schadensersatz zahlen. Der Image-Schaden, den die Deutsche Bahn in den letzten Monaten erlitten hat ist enorm. Und allein das Heck-Meck um einen eigenen Tarifvertrag der GDL im Sommer 2007 soll ja angeblich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 750 Millionen Euro angerichtet haben. Ein Eiertanz, für den nach meiner Wahrnehmung v.a. das sture Ego des Bahnchefs verantwortlich war. Schließlich hat die Bahn nach langen Monaten selbst eingelenkt. Das hätte sie von Anfang an haben können.
Also Herr Mehdorn, verrechnen wir das doch einfach: wir zahlen ihnen ihren Vertrag mit 5 Millionen Euro aus. Dann schulden Sie uns noch 745 Millionen, Zahlungsfrist 14 Tage.