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Benjamin Franklin

Freitag, Juli 13, 2007

Freitag der 13. für Wolfgang Schaeuble

Heute war Freitag der 13te.
Also der Tag ist fast vorbei, und mir ist nichts passiert.

Doch zu später Stunde dämmerte es mir, dass dies für Wolfgang Schäuble tatsächlich ein Pechtag gewesen sein könnte.

Das Urteil ist zwar schon von vorgestern (?). Aber heute saß ich in der Piano-Bar und fand beim Blättern in der Süddeutschen Zeitung (der ich offenbar doch zu wenig Aufmerksamkeit schenke) diesen Artikel von 'Heribert Prantl'. Und jetzt poste ich es für euch hier !

Unter dem Titel 'Wiederauferstehung des Datenschutzes' berichtet dieser auf der Meinungsseite anlässlich des BVerG-Urteil zum staatlichen Kontostammdatenzugriff, in dem auch ausdrücklich Bezug auf das Volkszählungsurteil von 1983 genommen wird, unter anderem folgendes:

'Das Grundgesetz, so die Richter (im Volkszählungsurteil, 1983 (?!), Anm.v.m.), schütze deshalb den einzelnen Bürger "gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Verwendung und Weitergabe seiner Daten". Die ausdrückliche Bezugnahme auf dieses 24 Jahre alte Urteil (im Kontostammdatenurteil, 2007 (!), Anm.v.m), seine Bestätigung und Betonung, ist nicht Nostalgie, sondern höchstrichterliches Programm - und vielleicht auch subtile Antwort auf die derzeit grassierende sicherheitspolitische Hysterie. Die Richter erklären, "den Einzelnen gegen informationsbezogene Maßnahmen, die für ihn weder überschaubar noch beherrschbar sind", schützen zu wollen. Und dann fliegt ein Satz wie ein Pfeil Richtung Regierung und Parlament:

"Daher wäre eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar".

Das zielt gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Es sieht vor, dass von 2008 an monate lang gespeichert wird, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat; bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht sagt ziehmlich deutlich, was es davon hält: nicht viel. Und auch das geplante Gesetz zur heimlichen Durchsuchung von privaten Computern wird sich am wiederbelebten Recht auf informationelle Selbstbestimmung messen lassen müssen.
Fast 20 Jahre ist in der Politik der inneren Sicherheit so getan worden, als sei Datenschutz etwas Unanständiges für unanständige Leute. Das geht jetzt nicht mehr so leicht. Es ist, in der Bevölkerung und beim höchsten Gericht, wieder etwas gewachsen, was lange gefehlt hat:
Sensibilität für das, was der Datenschutz schützen soll.'

Der ganze Artikel

Anyway, klingt gut. Oder ?

Rahmt es euch ein, hängt es euch übers Bett, schreibt es euch handschriftlich ins Poesiealbum und v.a. verschickt es an eure Freunde.

Und dann kloppt eine Verfassungsbeschwerde mit dieser Argumentationslinie unter diese Petition.

Und dann lasst uns das Ding unterschreiben und aus allen Rohren in die Öffentlichkeit feuern, und natürlich in einem feinen Kuvert nach Karlsruhe schicken. (!!!)


Ich liebe Katzen, Schwarze besonders ;-)

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